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Ökotoxikologie und
Umweltqualitätsziele

Qualitätsziel

Identifikationsnummer 2510
Stoff Nickel
Literaturtitel Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Medium / Matrix BODEN
Nation / Region Deutschland Land überregional
Institution Bundesregierung
Wertstatus Qualitätsstandard Schutzgut Qualität von Futtermittel (Wirkungspfad Boden - Nutzpflanze)
Nutzung Grünlandflächen
Schutzniveau Gefahrenabwehr

Wert

Wertbezeichnung Zielwert (Ug.) Zielwert (Og.) Wertspezifikation
MASSN = 1.900  mg/kg TG, Feinboden
Zielwert (UgNorm.) Zielwert (OgNorm.) Wertspezifikation
MASSN = 1.900  mg/kg TG, Feinboden
Wertspezifikation/Monitoring
Bemerkung Gilt bei Gründlandnutzung durch Schafe, sonst gilt als Maßnahmenwert 1300 mg/kg Trockenmasse
Ableitungsbasis Daten zum Schwermetalltransfer Boden / Pflanze (Datenbank TRANSFER, Umweltbundesamt) und Werte der Futtermittelverordnung (FMVO).
Ableitungsmethode Quelle: [1] Anonym (1999) Bekanntmachung über Methoden und Maßstäbe für die Ableitung der Prüf- und Maßnahmenwerte nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Bundesanzeiger 161a (28. August 1999), 43 S. [2] LABO (1997) Eckpunkte zur Gefahrenburteilung des Wirkungspfades Bodenverunreinigungen/Altlasten - Pflanze. In: Rosenkranz D. et al. (Hrsg.) Handbuch Bodenschutz, 1998, Kennziffer 9009. Für die Ableitung der Prüfwerte werden Daten aus der Literatur zum Schwermetalltransfer Boden / Pflanze inklusive der entsprechenden Bodeneigenschaften (pH, Ton-, Humusgehalt), die in der Datenbank TRANSFER vorgehalten werden, verwendet. Von den Bodendaten werden diejenigen für weitere Auswertungen berücksichtigt, bei denen Königswasser oder Ammoniumnitrat als Extraktionsmittel benutzt wurde. Die Daten werden per Regression auf statistische Zusammenhänge zwischen den Schwermetallgehalten von Boden- und Pflanzen untersucht. Aufgrund dieser Auswertung können für kritische Pflanzengehalte Schwermetallgehalte in Böden abgeleitet werden. Als kritische bzw. höchst zulässige Schwermetallkonzentrationen in pflanzlichen Lebensmitteln wurden die Werte der FMVO (Futtermittelverordnung) herangezogen. Bis zum erreichen der einfachen FMVO-Werte sind Futtermittel vermarktungsfähig und bis zur 2,5-fachen Überschreitung im eigenen Betrieb verwertbar oder mit unbelasteten Futtermittel verschneidbar. Unterhalb der Maßnahmenwerte sollte mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass der Verzehr von pflanzlichen Lebensmitteln zu einer toxikologisch relevanten Zusatzbelastung des Menschen beiträgt.

Monitoring / Analyseverfahren

Analyse zulässige Analyseverfahren: AAS nach E DIN ISO 11047:06.95 oder ICP-AES (ICP-MS möglich) nach DIN EN ISO 11885:04.98
Extraktionsverfahren Königswasserextrakt nach DIN ISO11466:06.97
Beprobungstiefe 1 0-10 cm, Hauptwurzelbereich
Beprobungstiefe 2 10-30 cm