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Ökotoxikologie und
Umweltqualitätsziele

Qualitätsziel

Identifikationsnummer 5305
Stoff PCB-28
Literaturtitel Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV): vom 20. Juni 2016 - Anlage 6
Medium / Matrix SCHWEBSTOFF
Nation / Region Deutschland Land überregional
Institution
Wertstatus Qualitätsstandard Schutzgut Oberflächenwasser
Nutzung
Schutzniveau keine Angabe

Wert

Wertbezeichnung Zielwert (Ug.) Zielwert (Og.) Wertspezifikation
JD-UQN = 0,02  mg/kg TG
Zielwert (UgNorm.) Zielwert (OgNorm.) Wertspezifikation
JD-UQN = 0,02  mg/kg TG
Wertspezifikation/Monitoring Jahresmittel
Bemerkung ersatzweise JD-UQN Wasserphase = 0,0005 µg/l
Anmerkung Fußnote 4): Werden Schwebstoffe mittels Durchlaufzentrifuge entnommen, beziehen sich die Umweltqualitätsnormen auf die Gesamtprobe. Werden Sedimente und Schwebstoffen mittels Absetzbecken oder Sammelkästen entnommen, beziehen sich die Umweltqualitätsnormen 1. bei Metallen auf die Fraktion kleiner 63 µm 2. bei organischen Stoffen auf die Fraktion kleiner 2 mm. Die Befunde von Sedimentproben können hinsichtlich der organischen Stoffe nur dann zur Be-wertung herangezogen werden, wenn die Sedimentproben einen Feinkornanteil kleiner 63 µm von größer 50 % aufweisen.

Geltungskontext

Räumlicher Geltungsbereich oberirdische Gewässer ohne Übergangsgewässer