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Ökotoxikologie und
Umweltqualitätsziele

Qualitätsziel

Identifikationsnummer 2505
Stoff Arsen
Literaturtitel Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Medium / Matrix BODEN
Nation / Region Deutschland Land überregional
Institution Bundesregierung
Wertstatus Qualitätsstandard Schutzgut Qualität von Nahrungspflanzen (Wirkungspfad Boden - Nutzpflanze)
Nutzung Ackerbau, Nutzgarten
Schutzniveau Gefahrenabwehr

Wert

Wertbezeichnung Zielwert (Ug.) Zielwert (Og.) Wertspezifikation
PRUEF = 50  mg/kg TG, Feinboden
Zielwert (UgNorm.) Zielwert (OgNorm.) Wertspezifikation
PRUEF = 50  mg/kg TG, Feinboden
Wertspezifikation/Monitoring
Bemerkung Nur bei Böden mit zeitweise reduzierten Verhältnissen, sonst gilt ein Prüfwert von 200 mg/kg Trockenmasse
Ableitungsbasis Daten zum Schwermetalltransfer Boden / Pflanze (Datenbank TRANSFER, Umweltbundesamt) und Richtwerte der ZEBS (Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien).
Ableitungsmethode Quelle: [1] Anonym (1999) Bekanntmachung über Methoden und Maßstäbe für die Ableitung der Prüf- und Maßnahmenwerte nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Bundesanzeiger 161a (28. August 1999), 43 S. [2] LABO (1997) Eckpunkte zur Gefahrenburteilung des Wirkungspfades Bodenverunreinigungen/Altlasten - Pflanze. In: Rosenkranz D. et al. (Hrsg.) Handbuch Bodenschutz, 1998, Kennziffer 9009. Für die Ableitung der Prüf/Maßnahmenwerte werden Daten aus der Literatur zum Schwermetalltransfer Boden / Pflanze inklusive der entsprechenden Bodeneigenschaften (pH, Ton-, Humusgehalt), die in der Datenbank TRANSFER vorgehalten werden, verwendet. Von den Bodendaten werden diejenigen für weitere Auswertungen berücksichtigt, bei denen Königswasser oder Ammoniumnitrat als Extraktionsmittel benutzt wurde. Die Daten werden per Regression auf statistische Zusammenhänge zwischen den Schwermetallgehalten von Boden- und Pflanzen untersucht. Aufgrund dieser Auswertung können für kritische Pflanzengehalte Schwermetallgehalte in Böden abgeleitet werden. Als kritische bzw. höchst zulässige Schwermetallkonzentrationen in pflanzlichen Lebensmitteln werden die Richtwerte der ZEBS (Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien) - multipliziert mit dem Faktor 2 - herangezogen. In der Lebensmittelüberwachung ist eine Überschreitung des Richtwertes beim doppelten ZEBS-Werte erreicht. Unterhalb der Maßnahmenwerte sollte mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass der Verzehr von pflanzlichen Lebensmitteln zu einer toxikologisch relevanten Zusatzbelastung des Menschen beiträgt.

Monitoring / Analyseverfahren

Analyse zulässige Analyseverfahren: ICP-AES (ICP-MS möglich) nach DIN EN ISO 11885:04.98, ET-AAS in Analogie zu E DIN ISO 11047:06.95, Hydrid-AAS nach DIN EN ISO 11969:11.96
Extraktionsverfahren Königswasserextraktion nach DIN ISO 11466:06.97
Beprobungstiefe 1 0-30 cm, Bearbeitungshorizont
Beprobungstiefe 2 30-60 cm