Ableitungsmethode |
Quelle:
[1] Anonym (1999) Bekanntmachung über Methoden und Maßstäbe für die Ableitung der Prüf- und Maßnahmenwerte nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Bundesanzeiger 161a (28. August 1999), 43 S.
[2] LABO (1997) Eckpunkte zur Gefahrenburteilung des Wirkungspfades Bodenverunreinigungen/Altlasten - Pflanze. In: Rosenkranz D. et al. (Hrsg.) Handbuch Bodenschutz, 1998, Kennziffer 9009.
Für die Ableitung der Prüf/Maßnahmenwerte werden Daten aus der Literatur zum Schwermetalltransfer Boden / Pflanze inklusive der entsprechenden Bodeneigenschaften (pH, Ton-, Humusgehalt), die in der Datenbank TRANSFER vorgehalten werden, verwendet. Von den Bodendaten werden diejenigen für weitere Auswertungen berücksichtigt, bei denen Königswasser oder Ammoniumnitrat als Extraktionsmittel benutzt wurde. Die Daten werden per Regression auf statistische Zusammenhänge zwischen den Schwermetallgehalten von Boden- und Pflanzen untersucht. Aufgrund dieser Auswertung können für kritische Pflanzengehalte Schwermetallgehalte in Böden abgeleitet werden. Als kritische bzw. höchst zulässige Schwermetallkonzentrationen in pflanzlichen Lebensmitteln werden die Richtwerte der ZEBS (Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien) - multipliziert mit dem Faktor 2 - herangezogen. In der Lebensmittelüberwachung ist eine Überschreitung des Richtwertes beim doppelten ZEBS-Werte erreicht. Unterhalb der Maßnahmenwerte sollte mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass der Verzehr von pflanzlichen Lebensmitteln zu einer toxikologisch relevanten Zusatzbelastung des Menschen beiträgt.
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